Logo Mastholte-OnlineLogo Mastholte-OnlineLogo Mastholte-OnlineLogo Mastholte-Online
  • Alltag
    • Abfallentsorgung
    • Adressen
    • Ärzte
    • Kirche
    • Mastholte für …
      • Kinder und Jugendliche
        • Computer AG – Calliope mini
        • Der Jugendtreff Mastholte im Haus Reilmann
      • Senioren
    • Nahverkehr
    • Nachrichten
    • Unternehmen am Ort (Gewerbeverein)
  • Freizeit+Aktiv
    • Gastronomie
    • Sportanlagen
    • Mastholter See
    • Vereine
    • Bewegung
    • Terminübersicht
    • Bilder
  • Dorfportrait
✕

Neue Wohnbauflächen für junge Rietberger

10. April 2024

Foto: Stadt Rietberg

Nicht mehr lange wird die Wohnraumentwicklung in Neuenkirchen und in Mastholte dauern. Renate Pörtner, Leiterin der städtischen Stabstelle für Grundstücksangelegenheiten, geht davon aus, dass in diesem Sommer mit der Erschließung des Baugebietes Langer Schemm-Erweiterung zwischen Neuenkirchen und Varensell begonnen werden kann. Dort sollen 23 Grundstücke für Einzel- und Doppelhäuser sowie zwei Grundstücke für eine Mehrfamilienhausbebauung entstehen. 20 beziehungsweise eines werden 2025 durch die Stadt zum Kauf angeboten.

Für das Baugebiet Mastholte-Nord gilt der gleiche Zeitplan. 21 Grundstücke für Einzel- und Doppelhäuser sowie fünf Grundstücke für Mehrfamilienhäuser sind dort geplant. 16 der Einfamilienhausgrundstücke wird die Stadt veräußern. Zwischen den Straßen In der Rieke und Im Busche wird zusätzlich ein weiterer Kindergarten gebaut, um den dringenden Bedarf an weiteren Kindergartenplätzen zu decken.

Nach welchen Kriterien die Grundstücke vergeben werden

Wer Interesse an einem Wohnbaugrundstück in Rietberg oder einem der Stadtteile hat, kann sich bei der Stadtverwaltung vormerken lassen. Auf der Homepage der Stadt steht extra ein Online-Formular bereit: unter www.rietberg.de > Leben in Rietberg > Bauen & Wohnen.

Dort sind auch die Richtlinien nachzulesen, nach denen die Stadt Wohnbaugrundstücke vergibt. Mindestens 50 Prozent der in einem Baugebiet zur Verfügung stehenden Grundstücke will die Stadt Rietberg zu vergünstigten Konditionen anbieten. Das hatte der Rat der Stadt Rietberg im vergangenen Jahr beschlossen. 30 Prozent der städtischen Grundstücke sollen zum Bodenrichtwert veräußert werden und 20 Prozent werden durch Höchstgebot vergeben.

Um sich auf die Bauplätze mit vergünstigten Konditionen bewerben zu können, müssen die Interessenten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So darf das Jahresbruttoeinkommen des Antragstellers und des Lebenspartners 116.000 Euro (bei Einzelpersonen 58.000 Euro) nicht übersteigen. Diese Grenze hat der Stadtrat nach oben angepasst. Für jedes im Haushalt lebende Kind werden zusätzlich 7.000 Euro brutto angerechnet.

Dazu erfolgt die Vergabe zu vergünstigten Konditionen weiterhin unter Anwendung eines Punktesystems. Wer in Rietberg lebt, arbeitet oder aufgewachsen ist, kann Punkte sammeln. Die Mitwirkung in einem Ehrenamt wird positiv angerechnet. Weitere Punkte gibt es für Personen mit einer Schwerbehinderung und – das ist neu – wenn eine zu pflegende Person aufgenommen werden soll.

Auch für die Vergabe von Grundstücken nach Bodenrichtwert gibt es ein Punktesystem, in welchem der Wohn- und Arbeitsort berücksichtigt werden. Bei diesen Grundstücken wird keine Einkommensgrenze vorgegeben.

Quelle: Stadt Rietberg

  • teilen  
  • twittern 
  • merken 
  • teilen 
  • teilen 

Ähnliche Beiträge

Die Teilnehmer der Fahrradtour des Heimatvereins Mastholte steuerten das Spexarder Bauernhaus in Gütersloh an.

11. Juni 2025

Fahrradtour des Heimatvereins Mastholte


Mehr erfahren

Die Kolpingsfamilie Mastholte nahm an der Männerwallfahrt des Dekanats Lippstadt teil. Foto: privat

11. Juni 2025

Kolpingsfamilie Mastholte nimmt an der Männerwalfahrt in Lippstadt-Bökenförde teil


Mehr erfahren

Foto: Stadt Rietberg

31. Mai 2025

Das Sportabzeichen ablegen in Mastholte


Mehr erfahren

Comments are closed.

 

Kontakt | Datenschutzerklärung | Impressum

 

© Mastholte Online 2018
Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.OKDatenschutzerklärung