Über die Pläne der Firma Karec zum Bau eines Recyclinghofes an der Langenberger Straße wurden die Anwohner von der Stadt Rietberg vor ein paar Wochen informiert. (vgl. Artikel auf Mastholte-Online)
Nun haben sich auf Initiative engagierter Bürger fast 60 Interessierte im Hubertuskrug getroffen, um sich über den aktuellen Planungsstand und die aktuellen Ergebnisse von Recherchen auszutauschen.
Sehr viele der Anwohner des betroffenen Gebietes waren der Einladung gefolgt. Viele haben Befürchtungen was ihnen in Zukunft blüht aber kaum einer weiß was tatsächlich auf sie zukommt.
Die Firma Karec GmbH & Co.KG plant im Gewerbegebiet an der Langenberger Straße, in Nachbarschaft zur Firma Vinnemeier, einen Recyclinghof mit ca. 45.000 m2 Fläche zu errichten. Das derzeit in Wadersloh ansässige Unternehmen hat sich auf das Recycling von Kabeln und Metallen spezialisiert, erweitert sein Geschäftsfeld aber um einen Containerdienst und die Entsorgung von Bauschutt. Geleitet wird die Firma von Klaus Kempkensteffen und Ludger Wimmelbücker, gleichzeitig Geschäftsführer der Firma Wimmelbücker Abbruch GmbH aus Bielefeld.
Am neuen Standort in Mastholte sind moderne Maschinen wie eine Recyclingschere, Prallbrecher und eine Siebanlage geplant, die werden um ein Metallspänelager, einen Zerlegeplatz sowie die Annahme, Sortierung, Aufbereitung und Lagerung von Mineralgut ergänzt. Bagger, Radlader und Stapler werden dort werktäglich im Einsatz sein.
Die Lagerung soll auf der versiegelten Fläche erfolgen, man spricht von Hügeln von 10-15 Metern Höhe, zum Vergleich, die Halle der Firma Vinnemeier ist ca. 11 Meter hoch.
Ralf Winter begann seine Ausführungen mit den Worten „Ich denke, vielen ist die Dimension dessen, was da auf uns zukommt, noch nicht wirklich klar“ und erläuterte den Anwesenden die aktuelle Informationslage. Wenige Tage zuvor war von der Stadt Rietberg der Bebauungsplan 262.3 Löhner Erweiterung III veröffentlicht worden.
Geplant sind, pro Jahr je ca. 180.000 Tonnen an Metallschrott und Mineralstoffen (Bauschutt) auf dem Gelände zu verarbeiten. Diese Menge muss erstmal nach Mastholte kommen und so spekulierten die Anwesenden bereits über die Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf der Langenberger Straße, des Graswinkels, der Triftstraße und des Ortskerns von Mastholte, sowie die Lärmbelästigungen der großen Brecheranlagen etc., die diesen Durchsatz bewältigen sollen. Ralf Winter wies darauf hin, dass auch bei uns Lärmspitzen von bis zu 132 dB(A) auftreten können, wie in einer Tabelle des Landesamtes MV dokumentiert ist, die durch das Abkippen von Mischschrott verursacht werden.
Das bisher erstellte Schallgutachten führt derzeit Werte auf, die bis an den zulässigen Grenzwert von 60dB(A) liegen, ein Spielraum nach oben ist nicht mehr vorhanden, zudem sind als Basis dieser Berechnungen keine Durchsatz-Maximalwerte eingesetzt worden. Einige Häuser, die den zulässigen Grenzwert bereits erreicht haben, liegen zudem teilweise im Schattenwurf der Halle der Firma Vinnemeier. Teilweise näher liegende Häuser ohne Schattenwurf sind nicht aufgeführt, wie Winter erläuterte.
Auch die anwesenden Ratsvertreter brachten sich in die Diskussion ein, so erläuterte Marco Talarico von der CDU, dass man diese Auffälligkeiten auch bereits erkannt hätte und die Bürger „sich darauf verlassen können, dass wir uns das genau erklären lassen. Besonders an den Stellen, an denen die Werte einen Punkt unter der Grenze liegen“.
Mit Unbehagen wurde auch eine Formulierung im Schallgutachten aufgenommen, wo auf einmal von einem Industriegebiet statt von einem Gewerbegebiet die Rede war, in welchem ganz andere Grenzen für Immissionen gelten. So darf der Betrieb im Gewerbegebiet zwischen 6:00 und 22:00 seine Anlagen betreiben, im Industriegebiet können es 24 Stunden pro Tag sein.
Holger Moorfeld erinnerte sich vor ein paar Jahren einen ähnlichen Fall an der Siemensstraße erlebt zu haben, wo man das Areal für eine Firma zum Industriegebiet erklärt hatte und somit auch nachts erhebliche Lärmbelästigungen entstanden. Auch das Gebiet der Firma Vinnemeier ist bereits als Industriegebiet mit Einschränkungen (GIe) ausgewiesen, der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans umfasst merkwürdigerweise dieses Gebiet, es ist zurzeit keine klare Trennlinie zwischen dem Industriegebiet mit Einschränkungen (GIe) und dem neu geplanten Gewerbegebiet (GE) vorhanden. Der Weg zum neuen Industriegebiet, mit oder ohne Einschränkung, ist nicht mehr weit. Hier versicherten Ratsmitglieder jedoch, dass dieser Weg nicht ohne den Rat gegangen werden kann.