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Generelles Halte- und Parkverbot auf den Fahrradschutzstreifen

29. Juni 2020

Radstreifen an der Brandstraße

Die Polizei des Kreises Gütersloh informiert über eine Änderung in der StVO, die auch in Mastholte angetroffen werden kann.

Die Fahrradschutzstreifen sollen den Radfahrenden mehr Sicherheit bieten. Sie befinden sich auf der Fahrbahn und trennen den Bereich für Radfahrende mit einer gestrichelten weißen Linie ab. In Mastholte wurde dieser Streifen auf der Brandstraße in Richtung Schützen platz eingerichtet.

Bisher war ein Halten für Autofahrende bis zu drei Minuten auf den Fahrradschutzstreifen gestattet. Dies führte in der Vergangenheit allerdings aber vielfach dazu, dass Radfahrende den Schutzstreifen nicht durchgängig benutzen konnten, weil ihnen Autos den Weg versperrten. Dadurch wurden immer wieder gefährliche Verkehrssituationen provoziert.

In der am 28.04.2020 in Kraft getretenen Novelle der Straßenverkehrsordnung findet hier nun eine Verschärfung des Bußgeldkatalogs Anwendung. Durch ein generelles Halteverbot, neben dem bereits bestehenden Parkverbot, wird die Verkehrssicherheit für Radfahrende erheblich gesteigert.

Zwischen 55 Euro und 100 Euro kostet es den Autofahrenden ab sofort, wenn im Bereich solcher Schutzstreifen geparkt und – neu – gehalten wird.

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