Von 13 bis 15 Uhr gilt in allen Wohngebieten in der Stadt Rietberg die allgemeine Mittagsruhe. Darauf weist die Abteilung Sicherheit & Ordnung, Straßenverkehr der Stadt Rietberg jetzt noch einmal hin, weil sich gerade im Sommer diverse Beschwerden zu dieser Fragestellung häufen.
Lärmverursachende Arbeiten sind in der Mittagszeit sowie am Abend und nachts zwischen 20 und 7 Uhr zu unterlassen. Das betrifft das Rasenmähen genauso wie beispielsweise lautes Hämmern und Sägen oder den Gebrauch von Betonmischern und Kehrmaschinen. Diese Vorgabe ist in der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ geregelt und auch in der Neufassung zu Jahresbeginn nicht geändert worden. Sie hatte der Stadtrat im Januar einstimmig beschlossen. Ausgenommen sind nach wie vor landwirtschaftliche und gewerbliche Tätigkeiten. Auch die Arbeiten des städtischen Baubetriebshofes sowie das kirchliche Glockengeläut fallen nicht unter diese Regelung.
Quelle: Stadt Rietberg