Die Stadt Rietberg macht auf die Schulanmeldetermine zu den Grundschulen für das Schuljahr 2025/2026 aufmerksam. Die Anmeldungen werden in den Sekretariaten der Schulen beziehungsweise der jeweiligen Schulstandorte entgegengenommen. Bei der Anmeldung sind das Familienbuch oder die Geburtsurkunde, die per Post an die Familien verschickte Anmeldekarte sowie eine Bescheinigung über einen bestehenden ausreichenden Maserninfektionsschutz (Impfausweis oder ärztliches Zeugnis) vorzulegen. Ferner sollte das Kind, das eingeschult werden soll, bei der Anmeldung zugegen sein.
Rudolf-Bracht-Grundschule Mastholte:
· Montag, 4. November, von 8 bis 16 Uhr
· Dienstag, 5. November, von 8 bis 16 Uhr
· Mittwoch, 6. November, von 8 bis 16 Uhr sowie
· Dienstag, 12. November, von 8 bis 16 Uhr
Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 1.10.2018 bis einschließlich 30.9.2019 geboren worden sind. Dabei können die Eltern frei wählen, an welcher Grundschule in Rietberg sie ihr Kind anmelden. Ein Anspruch auf die Aufnahme besteht allerdings nur in der nächstgelegenen Schule im Rahmen der verfügbaren Plätze. Auch ein Anspruch auf die Übernahme von Schülerfahrkosten durch den Schulträger entsteht nur, wenn das Kind die nächstgelegene Schule/den nächstgelegenen Schulstandort besucht und der kürzeste Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt. Die Eltern aller in dem angegebenen Zeitraum geborenen Kinder sind nach den schulgesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, die Schulanmeldungen zu den genannten Terminen vorzunehmen.