Die Stadt Rietberg arbeitet weiter an ihrem Lärmaktionsplan. Dieser soll veranschaulichen, wo und in welchem Umfang auch in Rietberg Lärm entsteht. Vor allem soll er Maßnahmen auflisten, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm künftig zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Zudem sollen ruhige Gebiete erhalten werden.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hat bereits Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen in und durch Rietberg erstellt. Die Stadtverwaltung hat diese durch das Büro RP Schalltechnik, Osnabrück, prüfen lassen. Die Ergebnisse liegen nun für jedermann zur Einsicht aus. Dabei stehen die Bundesstraße 64, die Lange Straße sowie die Varenseller Straße in Richtung Verl im Fokus.
Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und Fortschreibung der Lärmkarten in einem fünfjährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde) der Lärmaktionsplanung. Diese erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan der Stadt Rietberg liegt in der Zeit vom 15. November bis zum 22. Dezember in der Stadtverwaltung aus. Sie können zu den regulären Öffnungszeiten in der Abteilung Stadtentwicklung, Rathausstraße 36, eingesehen werden.
Interessierte Bürger haben bis zum 22. Dezember die Möglichkeit, Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs mit einbezogen. Im Rahmen einer 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten die Bürgerinnen und Bürger erneut die Gelegenheit, sich zum ausgefertigten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern.
Schriftliche Stellungnahmen sind möglich per E-Mail an abteilung60@stadt-rietberg.de sowie postalisch an die Stadt Rietberg, Abt. Stadtentwicklung, Rathausstraße 36, 33397 Rietberg. Eine Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger ist auch online im Beteiligungsportal des Landes NRW (https://beteiligung.nrw.de/portal/rietberg/beteiligung/themen/1004140) möglich, wo die Ergebnisse der Lärmkartierung ab dem 15. November ebenfalls einzusehen sind.