Kreis Gütersloh (MK) – Gruppenausflüge mit dem Fahrrad sind eine beliebte Aktivität, der auch im Kreis Gütersloh viele Menschen nachgehen. Nur, wie genau funktioniert das sogenannte Radfahren im geschlossenen Verband? Damit eine gemütliche Radtour reibungslos verläuft, sollte die Gruppe die besonderen Vorschriften kennen.
Die Straßenverkehrsordnung stellt für Fahrradgruppen einige Sonderregelungen auf, die es zu beachten gilt. Grundsätzlich gilt, dass für eine Gruppe Radfahrender ab 16 Personen die besonderen Vorschriften greifen. Fahren bei der Ausfahrt also weniger als 16 Personen auf öffentlichen Straßen mit, haben die Sonderregelungen des geschlossenen Verbands keine Gültigkeit mehr.
Besondere Regelungen gelten so etwa an einer Ampel beim Überqueren einer Straße: Fahren die ersten Radfahrenden noch bei Grün los, muss der Rest der Gruppe folgen und darf nicht anhalten, wenn die Ampel zwischendurch auf Rot schaltet. Gleiches gilt, wenn die Fahrradgruppe aus einer einmündenden Straße auf eine Vorfahrtsstraße abbiegt. Wenn der Verband losgefahren ist und dann ein Fahrzeug kommt, das eigentlich Vorfahrt hätte, muss dieses warten, bis die komplette Gruppe abgebogen ist. Die Gruppe Radfahrender ist also sinnbildlich als ein gesamtes Fahrzeug zu betrachten. Selbstverständlich ist hier dennoch besondere Vorsicht geboten und Radfahrende sollten lieber einmal zu viel schauen und gegebenenfalls anhalten. Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmender die gesonderten Regelungen bei Gruppenfahrten nicht beachtet und den geschlossenen Verband in seiner Bewegung unterbricht, muss man mit einem Verwarngeld rechnen.
Zudem gilt: Ein Gruppenmitglied muss den Verband führen. Wer die Kolonne führt, hat dafür zu sorgen, dass sich der Verband an die allgemeinen Verkehrsregeln und die Sonderregelungen hält. Die Kommunikation sollte durch Handzeichen erfolgen.
Radfahrende die in einem Verband fahren, dürfen jeweils zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Der geschlossene Verband darf auch dann auf der Straße fahren, wenn ein Verkehrsschild andere Radfahrende zum Benutzen des Fahrradwegs verpflichtet.
Wichtig bei Gruppenfahrten ist es, auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu den anderen Radfahrenden zu achten. Gleichzeitig sollten die Teilnehmenden die Abstände zwischen den jeweiligen Gruppenmitgliedern aber nicht zu groß werden lassen, damit andere Verkehrsteilnehmende die Gruppe als zusammengehörig erkennen.
Die Kreispolizeibehörde Gütersloh beabsichtigt auch im Jahr 2021 mit der Aktion Radschlag den Zahlen der Verkehrsunfälle mit Radfahrenden, die hierdurch zum Teil schwerste Verletzungen erleiden, entgegenzuwirken. Im Rahmen der Aktion Radschlag wird sich die Polizei Gütersloh mit präventiven sowie auch repressiven Maßnahmen an alle Verkehrsteilnehmenden richten – zu Ihrer Sicherheit!