Stadt bittet darum, auf Osterfeuer zu verzichten
Rietberg. Die Corona-Pandemie beschäftigt die Menschen. Es gilt, soziale Kontakte weitestgehend einzuschränken. Nur so, betonen die Experten glaubhaft, ist es möglich, die Ausbreitung der Infektionen in den kommenden Wochen zu verlangsamen. Die Stadtverwaltung Rietberg hat am heutigen Mittwoch zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr durch das Corona-Virus eine Allgemeinverfügung erlassen. Unter anderem ist darin geregelt, dass
- Spielplätze und Sportstätten nicht mehr genutzt werden dürfen,
- sämtliche Veranstaltungen und Versammlungen untersagt sind, unter anderem auch Gottesdienste,
- Trauerfeiern auf den Friedhöfen nur im engsten Kreis zugelassen sind,
- zum Beispiel in Altenheimen die Besuche stark reglementiert sind.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt Rietberg nachzulesen und ist dieser Pressemitteilung angehängt.
Weiterhin werden die traditionellen Osterfeuer in der bekannten Form nicht genehmigt. Zwar dürfen zu Ostern mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes Grünschnitt und Gartenabfälle verbrannt werden, jedoch ist dabei strikt auf gesellige Menschenansammlung rund um das Feuer zu verzichten. Lediglich eine Aufsicht, die das sicherer Abbrennen des Feuers gewährleistet, darf zugegen sein. Alle bereits erteilten Genehmigungen werden noch einmal angepasst. Grundsätzlich empfiehlt die Stadt Rietberg, in diesem Jahr auf Osterfeuer zu verzichten und Grünabfälle stattdessen fachgerecht zu entsorgen.
Allgemeinverfügung v. 18.03.2020 – Amtsblatt
Pressemitteilung der Stadt Rietberg – 18.03.2020