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Polizei warnt vor Alkoholkontrollen

16. Februar 2020

Kreis Gütersloh (MS) – Die Karnevalshochburgen im Kreis Gütersloh fiebern dem Höhepunkt der 5. Jahreszeit entgegen. Um die Sicherheit im Straßenverkehr an den tollen Tagen zu erhöhen, wird die Polizei Gütersloh kreisweit verstärkt Alkoholkontrollen durchführen und auch in dieser Karnevalssaison die Einhaltung der Alkoholgrenzwerte streng überprüfen. Die Kontrollen werden im gesamten Kreisgebiet, auch fernab der Hauptstraßen, zur Tages- und Nachtzeit durchgeführt werden. Bitte überlegen Sie sich bevor Sie zum Feiern aufbrechen, wie Sie wieder nach Hause kommen. Das Gefühl, gar nicht betrunken zu sein und noch fahren zu können, trügt häufig. Bereits ab 0,5 Promille lassen Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen nach. Entfernungen können nicht mehr richtig eingeschätzt werden. Ab 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration machen Sie sich außerdem strafbar, wenn Sie mit diesem Wert als Fahrer am Straßenverkehr teilnehmen. Fallen Sie durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auf oder verursachen Sie einen Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss, kann die Grenze auf 0,3 Promille sinken. Je nach Delikt müssen Sie mit einer Geldstrafe oder sogar einem Fahrverbot rechnen. Letzteres kann zum Verlust des Arbeitsplatzes führen, wenn der Führerschein für die Ausübung der Tätigkeit Voraussetzung ist. Promillegrenzen gelten nicht nur für das Führen von Kraftfahrzeugen sondern auch für Fahrrad, E-Bike, Pedelec und E-Scooter. Auch bei diesen Fahrzeugen drohen Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote, wenn sie alkoholisiert geführt werden. Der Eindruck, nach einer langen Partynacht wieder verkehrstüchtig zu sein, täuscht übrigens meist auch. Der Körper baut pro Stunde nur etwa 0,1 Promille ab. Je nachdem wieviel Sie getrunken haben, können Sie am nächsten Morgen noch Restalkohol im Blut haben. Die Polizei Gütersloh rät Ihnen dazu, ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, wenn Sie alkoholische Getränke zu sich genommen haben. Zwischen 22.00 und 01.00 Uhr können Sie ein Anruf-Sammel-Taxi (AST) rufen, das zwischen den Haltestellen des Stadtbusses Gütersloh verkehrt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf folgender Internetseite: https://stadtbus-gt.de/service-kontakt/anruf-linien-taxi-anruf-sammel-taxi/. Nach und von Rietberg aus fahren an Altweiber (20.02.) und am Rosenmontag (24.02.) Sonderbusse. Den Fahrplan können Sie sich hier aus dem Internet herunterladen: https://download.transdev.de/transdev/uploads/twe/media_document/6/original.pdf

Die Polizei Gütersloh wünscht allen Närrinnen und Narren fröhliche und sichere Karnevalstage!

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell

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