In einer E-Mail der Stadt Rietberg am 18. März, 12.12 Uhr, hatten diese die Allgemeinverfügung der Stadt Rietberg übermittelt, die verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens beschränkt. Eine wichtige Ergänzung hat die Stadt erst im Nachhinein durch das Land NRW erst im Nachgang übermittelt bekommen. Sie betrifft Maßnahmen, die Geschäftsinhaber treffen müssen.
Hinweise für Geschäftsinhaber
Rietberg. Die Allgemeinverfügung zu kontaktreduzierenden Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2, die die Stadt Rietberg am 18. März erlassen hat, wird unter Punkt 8 folgendermaßen ergänzt: Geschäftsinhaber haben für
- ausreichend Hygienemaßnahmen (für Mitarbeitende und Kunden) zu sorgen,
- müssen den Zutritt in das Ladenlokal steuern müssen und
- Vorkehrungen zur Vermeidung von Warteschlangen (Abstände einhalten) treffen
Fragen dazu beantwortet die Abteilung Sicherheit & Ordnung, Straßenverkehr, Telefon (05244) 986 320.