Die Stadt Rietberg weißt in einer aktuellen Pressemeldung nochmals auf die Korrekte Verwendung von Wasser hin.
Sommerzeit, warme Temperaturen, Zeit für eine Abkühlung im eigenen Pool im Garten. Doch Hausbesitzer sollten bedenken: Der Gartenpool oder das Planschbecken dürfen nicht mit Frischwasser befüllt werden, das über einen Zwischenzähler erfasst wird, der zur reinen Gartenbewässerung gedacht ist.
Denn das Frischwasser, das zum Befüllen eines Gartenpools oder Planschbeckens verwendet wird, muss als Schmutzwasser über den Kanal entsorgt werden. Das teilt die Abteilung Finanzen der Stadt Rietberg mit. Korrekt ist es, zum Befüllen eines Pools Wasser aus einer anderen Zapfstelle zu entnehmen, zum Beispiel mittels eines Schlauches aus dem Haus.
Hintergrund ist, dass das Frischwasser durch die Benutzung im Pool in seinen Eigenschaften verändert wird, weil dieses Beckenwasser unter anderem mit Zusatzstoffen wie etwa Chlor oder Sonnencreme versetzt wird. Deshalb darf es auch nicht für die Garten- und Grünanlagenbewässerung genutzt werden, sondern muss der öffentlichen Abwasserentsorgung als »Badewasser« zugeführt werden.